Falls Sie eine Rechtsberatung wünschen oder mir ein Mandat erteilen möchten, dann füllen Sie bitte das Formular vollständig aus. Schildern Sie mir bitte kurz Ihr Problem, damit ich abschätzen kann, wie umfangreich Ihr Beratungsbedarf ist und ob ich Ihnen helfen kann. Telefonisch gebe ich keine Auskünfte. Ich weise darauf hin, dass bereits eine Erstberatung kostenpflichtig…
Falls Sie eine Rechtsberatung wünschen oder mir ein Mandat erteilen möchten, dann füllen Sie bitte das Formular vollständig aus. Schildern Sie mir bitte kurz Ihr Problem, damit ich abschätzen kann, wie umfangreich Ihr Beratungsbedarf ist und ob ich Ihnen helfen kann. Telefonisch gebe ich keine Auskünfte. Ich weise darauf hin, dass bereits eine Erstberatung kostenpflichtig…
Beamtenrecht; Arbeits- und Tarifrecht öffentlicher Dienst Ich berate und vertrete gerichtlich und außergerichtlich in beamten‑, besoldungs- und versorgungsrechtlichen Angelegenheiten der Beamtinnen und Beamte sowie in arbeits- und tarifrechtlichen Angelegenheiten der Tarifbeschäftigten des öffentlichen Dienstes. Insoweit erstelle ich auch rechtliche Gutachten und führe Lehrveranstaltungen durch. Disziplinarrecht Ich berate und vertrete in allen disziplinarrechtlichen Angelegenheiten. Insbesondere vertrete ich…
Lorem ipsum dolor sit amet, consectetuer adipiscing elit. Aenean commodo ligula eget dolor. Aenean massa. Cum sociis natoque penati 1. Ausschluss freigestellter Personalratsmitglieder von den gesetzlichen Möglichkeiten des Hinausschiebens des Ruhestands Die gesetzlichen Möglichkeiten des Hinausschiebens des Hinausschiebens des Ruhestandes sind in den letzten Jahren aus demographischen und familienpolitischen Gründen erweitert worden. Dennoch können in…
Verlangen Auszubildende, die Mitglied in einer Personalvertretung oder einer Jugend- und Auszubildendenvertretung sind, die Weiterbeschäftigung nach Beendigung der Ausbildung, so kann der öffentliche Arbeitgeber den Übergang des Berufsausbildungsverhältnisses in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis nur durch Anrufung des Verwaltungsgerichts und den Nachweis verhindern, dass die Weiterbeschäftigung ihm nicht zugemutet werden kann. 1. Regelung zur Übernahme in ein unbefristetes…
Das Mitbestimmungsrecht des Personalrates bei Eingruppierung umfasst im Rahmen einer Richtigkeitskontrolle neben der Entgelteinordnung auch die Stufenzuordnung, soweit diese nicht im Ermessen des öffentlichen Arbeitgebers liegt. 1. Stufenzuordnung als Gegenstand der Mitbestimmung bei Eingruppierung TVöD und TV‑L haben ein neues Entgeltsystem mit 15 Entgeltgruppen und einer unter-schiedlichen Anzahl von Stufen eingeführt. Die Höhe des tariflichen monatlichen…
Das Mitbestimmungsrecht beim Absehen von der Stellenausschreibung berechtigt den Personalrat die Nichtvornahme der Ausschreibung im Rahmen einer Richtigkeitskontrolle auf ihre Recht- und Zweckmäßigkeit zu überprüfen. 1. Aufgabe der früheren Rechtsprechung Nach § 75 Abs. 3 Nr. 14 Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) unterliegt das „Absehen von der Ausschreibung von Dienstposten, die besetzt werden sollen“, der Mitbestimmung des Personalrates.…
Bei der Einführung neuer Software in der öffentlichen Verwaltung sind Mitbestimmungs- und Mitwirkungsrechte des Personalrates zu beachten. 1. Konkurrenz von Mitbestimmungs- oder Mitwirkungsrechten Bei der Einführung der Steuersoftware EOSS in der Berliner Steuerverwaltung hat das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) dem Berliner Gesamtpersonalrat aufgrund der Einführung neuer IT-Verfahren Mitbestimmungsrechte nach dem Berliner Personalvertretungsgesetz (BlnPersVG) zuerkannt (BVerwG v. 14.6.2011…
Der Personalrat kann nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz seine Mitbestimmungsrechte als Initiativrechte aktiv wahrnehmen. 1. Initiativrechte im Rahmen der Mitbestimmung In Angelegenheiten der Mitbestimmung räumt das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) dem Personalrat ein Initiativrecht ein (§ 70 BPersVG). Damit kann der Personalrat seine Mitbestimmungsrechte aktiv ausüben. Im Unterschied zum allgemeinen Antragsrecht des Personalrats (§ 68 Abs. 1 Nr. 1…
Bei Maßnahmen einer Dienststelle, die nicht von der Zustimmung des Personalrates abhängen, sieht das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) Mitwirkungs‑, Anhörungs- und Teilnahmerechte vor. 1. Mitwirkungsrecht a) Allgemeines Mitwirkungsverfahren (§ 72 BPersVG) Soweit der Personalrat an Entscheidungen mitwirkt, ist die beabsichtigte Maßnahme vor der Durchführung mit dem Ziele einer Verständigung rechtzeitig und eingehend mit dem Personalrat zu erörtern (§…