Nach dem Bundespersonalvertretungsgesetz ist für die Mitbestimmung kennzeichnend, dass die der Mitbestimmung unterliegende Maßnahme der Zustimmung des Personalrates bedarf und dass im Falle der Nichteignung ein Einigungsstellenverfahren bei der obersten Dienstbehörde durchgeführt wird. 1. Abgestufte Mitbestimmungsrechte Im Rahmen der Mitbestimmung sieht das Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) abgestufte Rechte des Personalrates vor, unterschieden nach der Frage, ob die Einigungsstelle…
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat in einer Grundsatzentscheidung zum Mitbestimmungsgesetz Schleswig-Holstein verfassungsrechtliche Grenzen für die Mitbestimmung im öffentlichen Dienst aufgezeigt. Personalvertretungsgesetze, die nicht an das Urteil des BVerfG angepasst wurden, sind nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts im Lichte des Urteils des BVerfG verfassungskonform auszulegen und anzuwenden. 1. Parlamentarische Verantwortlichkeit des Dienstherrn Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts…
as Personalvertretungsrecht von Bund und Ländern regelt die betriebliche Mitbestimmung der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes in innerdienstlichen Angelegenheiten. Es ist das Gegenstück zum Betriebsverfassungsrecht, das für die Betriebe in der Privatwirtschaft gilt und im Betriebsverfassungsgesetz geregelt ist. Das Personalvertretungsrecht gilt für die für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und die Beamtinnen und Beamte der öffentlichen Verwaltungen.…