Die Dienst­un­fä­hig­keit ist von Amts wegen oder auf Antrag fest­zu­stel­len. Prüfungs­maßstab ist nicht der kon­kret inne­ge­hab­te Dienst­pos­ten, son­dern das inne­ge­hab­te Amt im abs­­trakt-fun­k­­tio­­nel­­len Sinn, z.B. das Amt eines Regie­rungs­ra­tes. Die Dienst­un­fä­hig­keit bestimmt sich nicht nur nach der jewei­li­gen Gesundheits­beeinträchtigung, son­dern auch nach deren kon­kre­ten Aus­wir­kun­gen auf den Dienst­be­trieb.  1. Finan­zi­el­le Aus­wir­kun­gen einer Dienst­un­fä­hig­keit Die vorzeitige…

Von der Bewäh­rung oder Nicht­be­wäh­rung einer Beam­tin oder eines Beam­ten auf Pro­be hängt es ab, ob sie oder er in ein Beamten­verhältnis auf Lebens­zeit über­nom­men oder wegen feh­len­der Bewäh­rung ent­las­sen wird. Ein Beam­ten­ver­hält­nis auf Pro­be ist spä­tes­tens nach fünf Jah­ren in ein sol­ches auf Lebens­zeit umzu­wan­deln, wenn die beam­ten­recht­li­chen Vor­aus­set­zun­gen dafür erfüllt sind.  1. Probezeit…

Von schwer­be­hin­der­ten und gleich­ge­stell­ten Beam­ten­be­wer­be­rin­nen und ‑bewer­bern darf bei der Prü­fung der gesund­heit­li­chen Eig­nung nur ein Min­dest­maß an kör­per­li­cher Eig­nung ver­langt wer­den. Das bedeu­tet, dass für die­sen Bewer­ber­kreis ein abge­senk­ter Pro­gno­se­zeit­raum von fünf bis zehn Jah­ren zugrun­de zu legen ist, für den fest­zu­stel­len ist, dass die Bewer­be­rin oder der Bewer­ber mit über­wie­gen­der Wahr­schein­lich­keit dau­ernd dienstfähig…

Bei Ein­stel­lun­gen und Beför­de­run­gen hat der Dienst­herr im Rah­men der Eig­nungs­prü­fung nach Art. 33 Abs. 2 Grund­ge­setz (GG) immer auch eine Ent­schei­dung dar­über zu tref­fen, ob die Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber den Anfor­de­run­gen des jewei­li­gen Amtes in gesund­heit­li­cher Hin­sicht ent­spre­chen. Bei der Prü­fung der gesund­heit­li­chen Eig­nung ist eine Pro­gno­se bis zum Errei­chen der gesetz­li­chen Alters­gren­ze zu…

Beför­de­rungs­ent­schei­dun­gen sind grund­sätz­lich auf­grund von aktu­el­len, aus­sa­ge­kräf­ti­gen und auf glei­chen Bewer­tungs­maß­stä­ben beru­hen­den dienst­li­chen Beur­tei­lun­gen zu tref­fen. Hilfs­kri­te­ri­en kön­nen erst nach inhalt­li­cher Aus­schöp­fung der dienst­li­chen Beur­tei­lun­gen und nach Berück­sich­ti­gung frü­he­rer dienst­li­chen Beur­tei­lun­gen bei Beur­tei­lungs­gleich­stand der Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber her­an­ge­zo­gen wer­den. 1. Vor­rang dienst­li­cher Beur­tei­lun­gen Für Beför­de­rungs­ent­schei­dun­gen gilt der Grund­satz des Vor­rangs dienst­li­cher Beur­tei­lun­gen vor ande­ren Erkenntnisquellen…

Ein­­gangs- und Beför­de­rungs­äm­ter im öffent­li­chen Dienst sind grund­sätz­lich auf der Grund­la­ge eines Leis­tungs­ver­gleichs nach Art. 33 Abs. 2 Grund­ge­setz im Rah­men eines Aus­wahl­ver­fah­rens zu beset­zen, es sei denn sie wer­den im Wege einer Umset­zung, Ver­set­zung oder Abord­nung nach­be­setzt.  1. Recht­li­che Anfor­de­run­gen an eine Ämter­be­set­zung Ämter im öffent­li­chen Dienst sind grund­sätz­lich nach den Leis­tungs­grund­sät­zen des Art.…

In einem Stel­len­be­set­zungs­ver­fah­ren unter­le­ge­ne Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber kön­nen die Aus­wahl­ent­schei­dung in einem sog. Kon­kur­ren­ten­streit­ver­fah­ren dar­auf­hin gericht­lich über­prü­fen las­sen, ob sie dem Grund­satz der Besten­aus­le­se des Art. 33 Abs. 2 Grund­ge­setz (GG) ent­spricht. Die gericht­li­che Über­prü­fung muss in der Regel vor der Ernen­nung der aus­ge­wähl­ten Bewer­be­rin oder des aus­ge­wähl­ten Bewer­bers in einem ver­wal­tungs­ge­richt­li­chen Eil­ver­fah­ren erfol­gen, damit…

Die letz­te dienst­li­che Beur­tei­lung ist anhand der beruf­li­chen Ent­wick­lung ver­gleich­ba­rer nicht frei­ge­stell­ter Kol­le­gin­nen und Kol­le­gen fort­zu­schrei­ben. Aus die­sem Ver­gleich ist die aktu­el­le Beur­tei­lungs­no­te fik­tiv zu ermit­teln. 1. Ermes­sens­ent­schei­dung des Dienst­herrn Das Ver­fah­ren zur Erstel­lung der fik­ti­ven Nach­zeich­nung steht im pflicht­ge­mes­sen Ermes­sen des Dienst­herrn. Nach einem Urteil des Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richts aus dem Jah­re 1997 darf der Dienstherr…

Vom Dienst frei­ge­stell­te Beam­tin­nen und Beam­te, wie z.B. frei­ge­stell­te Mit­glie­der des Per­so­nal­rats kön­nen nicht beur­teilt wer­den. Für sie muss die­letz­te dienst­li­che Beur­tei­lung fik­tiv fort­ge­schrie­ben wer­den. 1. Anläs­se und Funk­ti­on einer fik­ti­ven Nach­zeich­nung Beam­tin­nen und Beam­te, die vom Dienst frei­ge­stellt oder aus sons­ti­gen Grün­den ohne dienst­li­che Tätig­keit sind, kön­nen dienst­lich nicht beur­teilt wer­den. Damit fehlt ihnen…

Aus­wahl von Beur­tei­lungs­feh­lern, die durch Wider­spruch, Beur­tei­lungs­kla­ge oder im Kon­kur­ren­ten­streit­ver­fah­ren gerügt wer­den kön­nen. 1. Unrich­ti­ger Sach­ver­halt Dienst­li­che Beur­tei­lun­gen, die sich auf Ein­zel­vor­komm­nis­se oder Tat­sa­chen­be­haup­tun­gen stüt­zen, sind feh­ler­haft, wenn ihnen ein unrich­ti­ger Sach­ver­halt zugrun­de gelegt ist (Bun­des­ver­wal­tungs­ge­richt (BVerwG) v. 26.6.1980 — 2 C 8.78 -, juris Rn. 22, BVerw­GE 60, 245; BVerwG v. 17.09.2015 — 2…

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