Arbeitsverhältnisse des öffentlichen Dienstes können nicht nur durch Rechtsgeschäft im Wege des Betriebsübergangs, sondern auch durch ein Gesetz auf andere Arbeitgeberinnen oder Arbeitgeber übergeleitet werden. Es stellt sich die Frage der Verfassungsgemäßheit der Überleitungsregelungen, wenn sie einen Arbeitgeberwechsel ohne Widerspruchsrecht der Betroffenen vorsehen. 1. Verfassungsmäßige Anforderungen Grundsätzlich sind gesetzliche Überleitungsregelungen rechtlich nicht angreifbar, wenn sie…
Werden Aufgaben der öffentlichen Verwaltung zu einem Dritten verlagert, können die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die diese Aufgaben bisher wahrgenommen haben, unter Fortsetzung des bisherigen Arbeitsverhältnisses dem Dritten im Wege der Personalgestellung und gegen Kostenerstattung zugewiesen werden. 1. Bedeutung und Anwendungsbereich Widersprechen Beschäftigte dem Übergang ihres Arbeitsverhältnisses auf einen neuen Arbeitgeber im Rahmen eines Betriebsübergangs nach…
Umstrukturierungen in der Verwaltung wie Privatisierung, Outsourcing oder die Fremdvergabe von Leistungen sind für die Beschäftigten des öffentlichen Dienstes oftmals mit einem Arbeitgeberwechsel verbunden. Kündigungen oder Änderungen der vertraglichen Arbeitsbedingungen zum Nachteil der Beschäftigten können die Folge sein, soweit kein Bestandsschutz besteht. 1. Schutz der Arbeitnehmerrechte Bestandsschutz bei einem Arbeitgeberwechsel bieten die Vorschriften zum Betriebsübergang…
Ein befristeter Arbeitsvertrag kann mit ordentlicher Kündigung nur bei entsprechender einzelvertraglicher Vereinbarung oder tarifvertraglicher Regelung, mit außerordentlicher Kündigung jederzeit beendet werden. 1. Kündigung während der Laufzeit der Befristung Befristete Arbeitsverhältnisse unterliegen nach § 15 Abs. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) nur dann der ordentlichen Kündigung, wenn dies arbeitsvertraglich oder im jeweils anwendbaren Tarifvertrag vereinbart ist.…
Liegen Umstände für die Rechtsunwirksamkeit einer Befristung vor, kann die oder der Beschäftigte mit einer Befristungskontrollklage die Feststellung begehren, dass das Arbeitsverhältnis aufgrund der Befristung nicht beendet ist. Im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens kann unter bestimmten Voraussetzungen ein vorübergehender Weiterbeschäftigungsanspruch entstehen. 1. Klagefrist Die Befristungskontrollklage ist spätestens innerhalb von drei Wochen nach dem vereinbarten Ende…
Arbeitsverträge enden ohne Kündigung, wenn sie auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden. Für solche Arbeitsverträge gilt das Teilzeit- und Befristungsgesetz. Danach ist die Befristung eines Arbeitsvertrages zulässig, wenn dafür ein Sachgrund vorliegt. Befristungen ohne Sachgrund sind grundsätzlich nur bis zu einer Höchstdauer von zwei Jahren zulässig, es sei denn gesetzliche Sondertatbestände lassen ausnahmsweise Abweichungen von der…
Der Abschluss eines Aufhebungs- oder Auflösungsvertrags kommt häufig als Alternative zur Kündigung in Betracht. Oft wird dabei die Zahlung einer Abfindung vereinbart. Ein Aufhebungsvertrag kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld und zur Anrechnung der Abfindung auf das Arbeitslosengeld führen. 1. Alternative zur Kündigung Der Abschluss eines Aufhebungsvertrages liegt primär im Interesse von Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern,…
Mit einer Kündigung ist grundsätzlich kein Anspruch auf Abfindung verbunden. Dennoch endet die Mehrzahl der Kündigungsschutzprozesse mit der Zahlung einer Abfindung im Rahmen eines gerichtlichen Vergleichs. Die Abfindung ist dann der Preis für den Verzicht auf den Kündigungsschutz. 1. Rechtsanspruch auf Abfindung als Ausnahme Im Zusammenhang mit einer Kündigung kann ausnahmsweise ein Rechtsanspruch auf Abfindung…
Die Kündigung von schwerbehinderten oder gleichgestellten Beschäftigten bedarf nach § 85 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) der vorherigen Zustimmung des Integrationsamtes. Das gilt auch für die außerordentliche Kündigung. 1. Vorherige Zustimmung durch das Integrationsamt Eine ohne vorherige Zustimmung des Integrationsamts ausgesprochene Kündigung ist nach § 134 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) nichtig und „offensichtlich unwirksam“. Nach ständiger…
Nach TVöD und TV‑L sind für ältere Tarifbeschäftigte mit langjähriger Beschäftigungszeit ordentliche Kündigungen ausgeschlossen. Wird einer oder einem dieser sog. unkündbaren Beschäftigten außerordentlich aus wichtigem Grund gekündigt, muss die Kündigung mit einer „sozialen Auslauffrist“ verbunden werden, die der Kündigungsfrist einer oder eines ordentlich kündbaren Beschäftigten entspricht. Außerdem muss der Personalrat wie bei einer ordentlichen Kündigung…