Kün­di­gungs­schutz bei einer ordent­li­chen oder außer­or­dent­li­chen Kün­di­gung wird durch Kün­di­gungs­schutz­kla­ge beim zustän­di­gen Arbeits­ge­richt gel­tend gemacht. Unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen kann nach Erhe­bung der Kün­di­gungs­schutz­kla­ge ein vor­über­ge­hen­der Anspruch auf Wei­ter­be­schäf­ti­gung ent­ste­hen. 1. Vor­aus­set­zun­gen der Kla­ge Der Schutz vor einer sozi­al unge­recht­fer­tig­ten Kün­di­gung nach dem Kün­di­gungs­schutz­ge­setz (KSchG) ist durch eine Kün­di­gungs­schutz­kla­ge beim Arbeits­ge­richt inner­halb von drei Wochen nach Zugang…

Arbeits­ver­hält­nis­se enden häu­fig durch eine ordent­li­che (frist­ge­mä­ße) Kün­di­gung. Das Kün­di­gungs­schutz­ge­setz schützt Arbeit­nehmerinnen und Arbeit­neh­mer vor sozi­al unge­recht­fer­tig­ten Kün­di­gun­gen. Eine außer­or­dent­li­che (frist­lo­se) Kün­di­gung setzt eine schwer­wie­gen­de Beein­träch­ti­gung des Arbeits­ver­hält­nis­ses vor­aus. 1. Ordent­li­che (frist­ge­mä­ße) Kün­di­gung a) Kün­di­gungs­fris­ten Bei­de Ver­trags­par­tei­en kön­nen den Arbeits­ver­trag mit einer Frist von vier Wochen zum Fünf­zehn­ten oder zum Monats­en­de kün­di­gen (§ 622 Abs.…

Arbeit­ge­be­rin­nen und Arbeit­ge­ber dür­fen schwer­be­hin­der­te und gleich­ge­stell­te Men­schen, die sich um eine aus­ge­schrie­be­ne Stel­le bewer­ben, nicht benach­tei­li­gen. Wer­den sie wegen ihrer Behin­de­rung in unzu­läs­si­ger Wei­se bei der Stel­len­aus­wahl und Stel­len­be­set­zung benach­tei­ligt, kön­nen sie von der Arbeit­ge­be­rin oder dem Arbeit­ge­ber nach dem All­ge­mei­nen Gleich­be­hand­lungs­ge­setz (AGG) Ent­schä­di­gung ver­lan­gen. 1. Benach­tei­li­gungs­ver­bo­te für Schwer­be­hin­der­te Pri­va­te und öffent­li­che Arbeit­ge­be­rin­nen und…

Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer kön­nen sich als Bewer­be­rin­nen und Bewer­ber um eine Stel­le oder Aufstiegs­möglichkeit des öffent­li­chen Diens­tes eben­so wie Beam­tin­nen und Beam­te auf einen Bewer­bungs­ver­fah­rens­an­spruch aus Art. 33 Abs. 2 GG beru­fen. Sie haben jedoch ihre Rech­te vor dem Arbeits­ge­richt gel­tend zu machen.  1. Bewer­bungs­ver­fah­rens­an­spruch Art. 33 Abs. 2 Grund­ge­setz (GG) garan­tiert Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeitnehmern…

Mit dem neu­en Tarif­recht von TVöD und TV‑L haben Bund, Län­der und Kom­mu­nen ein neu­es Ent­gelt­sys­tem mit 15 Entgelt­gruppen ein­ge­führt. Inzwi­schen gibt es auch ein neu­es Ein­grup­pie­rungs­recht haben der Bund und die Län­der auch ein neu­es Ein­grup­pie­rungs­recht. 1. Neu­es Ent­gelt­sys­tem Der für die Tarif­be­schäf­tig­ten des Bun­des und der kom­mu­na­len Arbeit­ge­ber seit dem 1.10.2005 gel­ten­de „Tarif­ver­trag…

Das Arbeits- und Tarif­recht des öffent­li­chen Diens­tes bezeich­net und umfasst die gesetz­li­chen und tarif­ver­trag­li­chen Rege­lun­gen für die Arbeits­ver­hält­nis­se der Arbeit­neh­me­rin­nen und Arbeit­neh­mer des öffent­li­chen Diens­tes. Es wird geprägt durch die Tarif­ver­trä­ge des öffent­li­chen Diens­tes, ins­be­son­de­re durch den für den Bund und die Kom­mu­nen gel­ten­den „Tarif­ver­trag für den öffent­li­chen Dienst“ (TVöD) und den „Tarif­ver­trag für den…

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