Als langjähriger Leiter eines für öffentliches Dienstrecht und Personal zuständigen Referates im Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte ich tagtäglich mit beamten‑, besoldungs- und versorgungsrechtlichen Fragestellungen und Themen zu tuen. Dabei war ich nicht nur mit der Rechtsanwendung, sondern auch mit der Erarbeitung von Verordnungen und gesetzlichen Regelungen befasst.
BEAMTENRECHT
Die Reformvorhaben des Dienstrechts des Bundes begleitete ich im Rahmen der Ressortabstimmungen über zwei Jahrzehnte. An dem seit Anfang der 1990er Jahr stattfindendem Prozess der wirkungsgleichen Übertragung der Reformen der gesetzlichen Rentenversicherung auf das Versorgungsrecht der Beamtinnen und Beamten war ich unmittelbar beteiligt.
Das gilt auch für die Neuausrichtung der Bundesagentur für Arbeit als moderne Dienstleisterin am Arbeitsmarkt, was die Flexibilisierung der Beschäftigungsverhältnisse angeht. Stichworte sind u.a. die Einführung öffentlich-rechtlicher Amtsverhältnisse für den Vorstand, die Möglichkeit der In-sich-Beurlaubung für Beamtinnen und Beamte der Bundesagentur sowie befristete Anstellungsverhältnisse oberster Führungskräfte. Auch war ich an der Erarbeitung personal- und dienstrechtlicher Regelungen im Rahmen der Jobcenterreform beteiligt.
DISZIPLINARRECHT
Über viele Jahre war ich als Referatsleiter für die Disziplinarangelegenheiten des Ministeriums und der Dienststellen des Geschäftsbereichs zuständig. Dabei führte ich eine Reihe von komplexen und sensiblen Verfahren mit umfangreichen Zeugenvernehmungen durch. Auch vertrat ich meine Dienststelle vor Gericht. So konnte ich vielseitige Erfahrungen im Disziplinarrecht und in der Durchführung von behördlichen Disziplinarverfahren sammeln.
ARBEITS- UND TARIFRECHT ÖFFENTLICHER DIENST
Da zum öffentlichen Dienst des Bundes neben Beamtinnen und Beamte zu einem maßgeblichen Teil auch Tarifbeschäftigte gehören, war ich auch immer intensiv mit den Fragestellungen des Arbeits- und Tarifrechts des öffentlichen Dienstes des Bundes befasst.
PERSONALVERTRETUNGSRECHT
In unterschiedlichen Funktionen nahm ich personalvertretungsrechtliche Angelegenheiten wahr entweder bei der Abfassung gesetzlicher Regelungen oder im Einzelfall. Ich kenne das Personalvertretungsrecht aus der täglichen praktischen Anwendung und aus Sicht aller Beteiligten. Im Rahmen organisatorischer Änderungen im Bereich der Sozialversicherungsträger erarbeitete ich entsprechende personalvertretungsrechtliche Regelungen. Dies gilt auch für die Jobcenterreform nach dem SGB II.